
Prüfungsleistungen
Zur Erstellung Ihrer Prüfungsleistungen stellen wir Ihnen Gestaltungshinweise und eine Checkliste zur Verfügung. Diese sollen Sie bei der Erarbeitung und Ausgestaltung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit unterstützen. Beachten Sie auch die Hinweise für den Umgang mit generativer KI. Viel Erfolg!
- Gestaltungshinweise zur Erstellung einer Hausarbeit (PDF 209 KB)
- Gestaltungshinweise zur Erstellung einer Seminararbeit (PDF 209 KB)
- Gestaltungshinweise zur Erstellung einer Bachelorarbeit (PDF 210 KB)
- Gestaltungshinweise zur Erstellung einer Masterarbeit (PDF 246 KB)
- Checkliste für wissenschaftliche Arbeiten (PDF 74 KB)
- Hinweise zur Verwendung von KI-Tools in schriftlichen Arbeiten (PDF 81 KB)
- Hinweise zur Erstellung einer Themenarbeit (PDF 103 KB)
Hinweis: Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie auf den Webseiten der Prüfungsämter.
Eine Übersicht der am Arbeitsbereich betreuten Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Informationen zur Masterarbeit
Der In Iure – Arbeitsbereich Gender im Recht betreut Masterarbeiten aus den verschiedenen Feldern rechtlicher Geschlechterstudien, im Antidiskriminierungsrecht sowie aus Gebieten des Öffentlichen Rechts in seinen (Un-)Gleichheitsbezügen.
Voraussetzungen
Eine Masterarbeit kann erst nach Bestehen von mindestens sechs Semesterabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws geschrieben werden. Zudem müssen Sie fristgerecht über WebRegiS angemeldet (zu den Details und Fristen informieren Sie sich bitte) und im fakultätsinternen Verteilungsverfahren dem Arbeitsbereich zugeteilt worden sein.
Formalia, Anforderungen und Abgabe der Masterarbeit
Zu den einzuhaltenden Formalia, den wissenschaftlichen Anforderungen und den Details für die Abgabe der Masterarbeit informieren Sie die Hinweise zur Erstellung einer Masterarbeit. Bitte lesen Sie diese sorgfältig, damit Sie sich nicht später über vermeidbare Fehler ärgern müssen.
Absprache des Masterarbeitsthemas und des Bearbeitungsbeginns
Wurden Sie zur Masterarbeit am In Iure-Arbeitsbereich Gender im Recht zugelassen, wenden Sie sich bitte per Email an den Arbeitsbereich, um das Masterarbeitsthema endgültig festzulegen. Bitte schlagen Sie in Ihrer Email mindestens zwei Themen vor und erläutern Sie kurz, warum Sie diese bearbeiten wollen und welche Fragestellungen hierzu Sie in Ihrer Arbeit untersuchen möchten. Teilen Sie ferner bitte mit, wann Sie mit der Bearbeitung beginnen möchten. Es hat allerdings keinen Sinn, bereits Monate vor dem ins Auge gefassten Bearbeitungsbeginn um eine konkrete Themenabsprache zu bitten, da dies zu einer faktischen Verlängerung der Bearbeitungszeit führen würde. Eine sehr frühzeitige Themenfestlegung kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erfolgen. Auch das Prüfungsamt achtet hier auf Einhaltung der Prüfungsgerechtigkeit.
Meldung an das Prüfungsamt
Ist die endgültige Themenfestlegung erfolgt und haben Sie mit der betreuenden Person einen Bearbeitungsbeginn festgelegt, werden das Thema sowie der Bearbeitungsbeginn vom Arbeitsbereich an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemeldet. Sie müssen insofern nichts weiter unternehmen.
Vom Prüfungsamt erhalten Sie rechtzeitig den entsprechenden Bescheid mit der konkreten Themenstellung, aus dem sich auch der Abgabetermin für Ihre Masterarbeit ergibt. Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen (§ 17 Abs. 4 PrüfO LLM).