Gender im Recht
Legal Gender Studies – Antidiskriminierungsrecht –
Fragen zu sozialer Ungleichheit
Das Team des In Iure – Arbeitsbereichs Gender im Recht heißt Sie herzlich willkommen!
Der Arbeitsbereich Gender im Recht beschäftigt sich mit den Legal Gender Studies, dem Antidiskriminierungsrecht und forscht zu Fragen sozialer Ungleichheit vor allem im Bildungssystem.
Dr. Anja Böning
Leitung Gender im Recht
E-Mail: anja.boening@fernuni-hagen.de
Telefon: +49 2331 987-2432
Seminare
Unter https://iniure.fernuni-hagen.de/seminare/ finden Sie die Seminare, die aktuell vom Arbeitsbereich Gender im Recht angeboten werden sowie eine Übersicht vergangener Seminare.
Projekte
Der Arbeitsbereich Gender im Recht betreut unterschiedliche Forschungsprojekte. Aktuelle Projekte finden Sie unter: https://iniure.fernuni-hagen.de/projekte-im-arbeitsbereich-gender-im-recht/
Publikationen
Aktuelle Publikationen aus dem Arbeitsbereich Gender im Recht finden Sie unter: https://iniure.fernuni-hagen.de/publikationen/
Abschlussarbeiten
Der In Iure – Arbeitsbereich Gender im Recht betreut Masterarbeiten aus verschiedenen Bereichen der rechtlichen Geschlechterstudien und aus dem Antidiskriminierungsrecht sowie aus Gebieten des Öffentlichen Rechts, insbesondere Verfassungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und ggf. Europarecht sowie Internationales Recht.
Eine Masterarbeit kann erst nach Bestehen von mindestens sechs Semesterabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws geschrieben werden. Zudem müssen Sie fristgerecht über WebRegiS angemeldet (zu den Details und Fristen informieren Sie sich bitte) und im fakultätsinternen Verteilungsverfahren dem Arbeitsbereich zugeteilt worden sein.
Wurden Sie zur Masterarbeit am In Iure – Arbeitsbereich Gender im Recht zugelassen, wenden Sie sich bitte umgehend per Email an den Arbeitsbereich, um das Masterarbeitsthema endgültig festzulegen. Bitte schlagen Sie in Ihrer Email mindestens zwei Themen vor und erläutern Sie kurz, warum Sie diese bearbeiten wollen und welche Fragestellungen hierzu Sie in Ihrer Arbeit untersuchen möchten.Teilen Sie ferner bitte mit, wann Sie mit der Bearbeitung beginnen möchten. Es hat allerdings keinen Sinn, bereits Monate vor dem ins Auge gefassten Bearbeitungsbeginn um eine konkrete Themenabsprache zu bitten, da dies zu einer faktischen Verlängerung der Bearbeitungszeit führen würde. Eine sehr frühzeitige Themenfestlegung kann aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierenden nicht erfolgen. Auch das Prüfungsamt achtet hier auf Einhaltung der Prüfungsgerechtigkeit.
Ist die endgültige Themenfestlegung erfolgt und haben Sie mit der betreuenden Person einen Bearbeitungsbeginn festgelegt, werden das Thema sowie der Bearbeitungsbeginn vom Arbeitsbereich an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemeldet. Sie müssen insofern nichts weiter unternehmen. Vom Prüfungsamt erhalten Sie rechtzeitig den entsprechenden Bescheid mit der konkreten Themenstellung, aus dem sich auch der Abgabetermin für Ihre Masterarbeit ergibt. Für Vollzeitstudierende beträgt die Bearbeitungszeit 12 Wochen, für Teilzeitstudierende 18 Wochen.
Zu den einzuhaltenden Formalien, den wissenschaftlichen Anforderungen und den Details für die Abgabe der Masterarbeit informieren Sie die Hinweise zur Erstellung einer Masterarbeit. Bitte lesen